
Die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 275 Abs. 2 BGB sowie zur Klärung des Verhältnisses von § 275 Abs. 2 BGB zu § 275 Abs. 1 BGB und zur Störung der Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 BGB
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Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der
275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß
313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der
275 Abs. 1, Abs. 2 und
313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.
275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß
313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der
275 Abs. 1, Abs. 2 und
313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.