
Die Beratungen des Seeversicherungsausschusses der Akademie für Deutsches Recht zu einem neuen Seeversicherungsgesetz (1
Ein Beitrag zur Entwicklung der allgemeinen Lehren des Seeversicherungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Handelsgesetzbuchs und der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen 1919. Dis
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Die seeversicherungsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs von 1897 wurden, wie zuvor die des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1861, in der Praxis durch Versicherungsbedingungen ergänzt, beziehungsweise vollständig ersetzt. Für die allgemeinen Bestimmungen geschieht dies noch gegenwärtig durch die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen von 1919. Der in Vergessenheit geratene Versuch des Seeversicherungsausschusses der Akademie für Deutsches Recht, das Gesetzesrecht zu aktualisieren, wird anhand nicht veröffentlichter Protokolle und Archivalien untersucht.