Nils Block
Broschiertes Buch

Die "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH zur Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen

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Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 550 BGB bedarf eine Mietvertrag über ein Grundstück, der über längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, der schriftlichen Form. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt gemäß § 550 s.1 BGB der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Damit kann der Vertrag von beiden Mietvertragsparteien ungeachtet der vertraglich vereinbarten Mietzeit mit den gesetzlichen Kündigungsfristen des § 580a BGB ordentlich gekündigt werden.Aufgrund der Strenge der A...