
Deutsch-deutsches Eherecht und Ehekollisionsrecht
Leitfaden für die Praxis
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In diesem Werk wird zunächst die Entwicklung des Eherechts in der Bundesrepublik von 1949 bis 1990 mit der Entwicklung des Eherechts in der ehemaligen DDR während dieser Zeit verglichen. Dabei wird nicht nur der Bereich des materiellen, sondern auch des interlokalen und des intertemporalen Rechts erfaßt.Im Rahmen der einzelnen Themengebiete Eheschließung, Allgemeine Ehewirkungen, Güterstand, Scheidung und Unterhalt erfolgt eine Gegenüberstellung, welches Recht von einem Gericht in der Bundesrepublik herangezogen wurde und welche Normen in vergleichbaren Fällen ein Gericht der ehemaligen...
In diesem Werk wird zunächst die Entwicklung des Eherechts in der Bundesrepublik von 1949 bis 1990 mit der Entwicklung des Eherechts in der ehemaligen DDR während dieser Zeit verglichen. Dabei wird nicht nur der Bereich des materiellen, sondern auch des interlokalen und des intertemporalen Rechts erfaßt.
Im Rahmen der einzelnen Themengebiete Eheschließung, Allgemeine Ehewirkungen, Güterstand, Scheidung und Unterhalt erfolgt eine Gegenüberstellung, welches Recht von einem Gericht in der Bundesrepublik herangezogen wurde und welche Normen in vergleichbaren Fällen ein Gericht der ehemaligen DDR angewandt hat.
Insgesamt bietet die Arbeit einen Überblick über sämtliche Entwicklungen des Eherechts seit 1949 und zeigt auf, in welchen Fällen die alten Regelungen heute noch Bestand haben bzw. in welchen Fällen sie durch neue Normen verdrängt wurden.
Aufgrund der Gesamtdarstellung des materiellen, interlokalen und intertemporalen Rechts bietet die Arbeit insbesondere für die Praxis eine Art Leitfaden für die Behandlung von Sachverhalten, die Berührungspunkte zur ehemaligen DDR und zur Bundesrepublik aufweisen.
Im Rahmen der einzelnen Themengebiete Eheschließung, Allgemeine Ehewirkungen, Güterstand, Scheidung und Unterhalt erfolgt eine Gegenüberstellung, welches Recht von einem Gericht in der Bundesrepublik herangezogen wurde und welche Normen in vergleichbaren Fällen ein Gericht der ehemaligen DDR angewandt hat.
Insgesamt bietet die Arbeit einen Überblick über sämtliche Entwicklungen des Eherechts seit 1949 und zeigt auf, in welchen Fällen die alten Regelungen heute noch Bestand haben bzw. in welchen Fällen sie durch neue Normen verdrängt wurden.
Aufgrund der Gesamtdarstellung des materiellen, interlokalen und intertemporalen Rechts bietet die Arbeit insbesondere für die Praxis eine Art Leitfaden für die Behandlung von Sachverhalten, die Berührungspunkte zur ehemaligen DDR und zur Bundesrepublik aufweisen.