DER STAATLICHE RICHTER UND DIE WIRKSAMKEIT VON MARD IM OHADA-RECHT

DER STAATLICHE RICHTER UND DIE WIRKSAMKEIT VON MARD IM OHADA-RECHT

Ein Blick auf die Wirksamkeit der alternativen Streitbeilegung

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Die Anwesenheit oder das Amt des staatlichen Richters bei der Wirksamkeit der alternativen Streitbeilegung (ADR) ist im Prinzip unzulässig. Ihr Eingreifen ist jedoch auf die Wachsamkeit mindestens einer Partei zurückzuführen. Dieses Eingreifen des staatlichen Richters ist eine gelegentliche Realität, die durch die Umsicht der Akteure der alternativen Justiz und vor allem durch die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Gebote abgemildert wird.Grundsätzlich ist der staatliche Richter nicht dazu berufen, in den Prozess der gütlichen Streitbeilegung einzugreifen, da es sich um ein System der ...