Der große Betreuungsratgeber
Otto N. Bretzinger
Broschiertes Buch

Der große Betreuungsratgeber

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Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer, den das Betreuungsgericht bestellt. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Das Wohl des hilfsbedürftigen Menschen steht dabei immer im Vordergrund. Von der Betreuerbestellung oder der Anordnung einer rechtlichen Betreuung wird dann abgesehen, wenn ...