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Der Begriff
Sebastian Untersteller
Broschiertes Buch

Der Begriff "öffentliches Interesse" in den §§ 153 StPO und 45 JGG

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Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen spielen in der strafrechtlichen Praxis, insbesondere im Bereich des Jugendstrafrechts, eine wichtige Rolle. Obwohl dem Begriff des öffentlichen Interesses (Paragraph 153 StPO) eine zentrale Bedeutung zukommt, ist dessen Inhalt noch nicht hinlänglich geklärt. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, den Begriff "öffentliches Interesse" zu präzisieren, wobei ein Schwerpunkt auf das Erfordernis einer jugendspezifischen Auslegung im Rahmen des Paragraphen 45 JGG gelegt wird.