Der Anspruch auf materiale Privatisierung.

Der Anspruch auf materiale Privatisierung.

Exemplifiziert am Beispiel des staalichen und kommunalen Vermessungswesens in Bayern.

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Das meist Subsidiaritätsprinzip genannte Privatheitsprinzip ist ein judiziables Rechtsprinzip. Es folgt nicht nur aus dem Freiheits- und dem Eigentumsprinzip, sondern wird auch durch die Grundfreiheiten gestützt. Eine freiheitliche Ordnung muß das Staatliche durchgehend staatsadäquat, d. h. hoheitlich, gestalten. Privatistische Organisationsformen und Handlungsweisen des Staates haben unverändert Bestand. Die Mischformen ermöglichen manche Privilegierung der staatlichen Unternehmen, als Begriff und in der Sache bereits ein Widerspruch. Die Fiskusdoktrin ist genauso Ausdruck republikwidri...
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