
Das Verbindungskonzept der Bundeswasserstraßenverwaltung
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Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Mannheimer Fördererpreis zum Binnenschiffahrtsrecht 2007. Mit dem Verbindungskonzept verknüpft das Grundgesetz die hoheitlich-wegerechtliche Verwaltungskompetenz des Bundes mit dem Eigentum an den Bundeswasserstraßen. Wie wirkt es sich auf diese Kompetenz aus, dass die wasserwegerechtliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes aktuell nur noch 92% der Bundeswasserstraßen erfasst? Dieser Frage widmet sich die Arbeit, indem sie die verfassungsrechtliche Tradition der Wasserstraßenverwaltung dokumentiert, die Reichweite der Bundeskompetenz aus Art. 89 Abs....
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Mannheimer Fördererpreis zum Binnenschiffahrtsrecht 2007.
Mit dem Verbindungskonzept verknüpft das Grundgesetz die hoheitlich-wegerechtliche Verwaltungskompetenz des Bundes mit dem Eigentum an den Bundeswasserstraßen. Wie wirkt es sich auf diese Kompetenz aus, dass die wasserwegerechtliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes aktuell nur noch 92% der Bundeswasserstraßen erfasst? Dieser Frage widmet sich die Arbeit, indem sie die verfassungsrechtliche Tradition der Wasserstraßenverwaltung dokumentiert, die Reichweite der Bundeskompetenz aus Art. 89 Abs. 2 GG im Einzelnen sowie das Verhältnis von Bundes- und Landesbehörden in diesem Bereich untersucht und Wege aufzeigt, wie die Inkongruenz der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes überwunden werden kann.
Mit dem Verbindungskonzept verknüpft das Grundgesetz die hoheitlich-wegerechtliche Verwaltungskompetenz des Bundes mit dem Eigentum an den Bundeswasserstraßen. Wie wirkt es sich auf diese Kompetenz aus, dass die wasserwegerechtliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes aktuell nur noch 92% der Bundeswasserstraßen erfasst? Dieser Frage widmet sich die Arbeit, indem sie die verfassungsrechtliche Tradition der Wasserstraßenverwaltung dokumentiert, die Reichweite der Bundeskompetenz aus Art. 89 Abs. 2 GG im Einzelnen sowie das Verhältnis von Bundes- und Landesbehörden in diesem Bereich untersucht und Wege aufzeigt, wie die Inkongruenz der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes überwunden werden kann.