Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform

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- Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens- Stärkung der Gläubigerrechte- Widerruf der Restschuldbefreiung- Insolvenzplanverfahren für Verbraucher- Mitgliedschaften in Wohnungsbaugenossenschaften- Erläuterungen, Übersichten, Praxishilfen, BeispieleDas reformierte Restschuldbefreiungsverfahren gibt Schuldnern die Chance, schon nach drei Jahren - statt bisher sechs Jahren - von ihren Restschulden befreit zu werden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich...