Das neue Syndikusrecht
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Zum WerkAm 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte verabschiedet, am 18. Dezember ist es auch vom Bundesrat gebilligt worden. Damit können zum 1. Januar 2016 grundlegende Änderungen im anwaltlichen Berufs-, Rentenversicherungs- und Arbeitsrecht in Kraft treten.Kernstück der Neuregelung ist die ausdrückliche Anerkennung des Syndikusrechtsanwalts im anwaltlichen Berufsrecht durch Einführung bzw. Reform der §§ 46 - 46 c ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).Auch die Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenvers...
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