
Das nationale Crowdinvesting-Modell in Form von partiarischen Nachrangdarlehen als Finanzierungsvariante für Startups und dessen rechtliche Kompatibilität mit den Beteiligungsgrundsätzen von Venture Capital-Gebern
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Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen Crowdinvesting-Modell als Finanzierungsvariante für Start-ups. Auf Internet-Plattformen kann eine Vielzahl von Kleinanlegern in Start-ups investieren und an deren wirtschaftlichem Erfolg teilhaben. Mangels alternativer Kapitalgeber ermöglicht das Crowdinvesting-Modell Unternehmensfinanzierungen in der Frühphase der Gesellschaften. Die dabei geschlossenen Beteiligungsverträge sind regelmäßig als partiarische Nachrangdarlehen ausgestaltet und beinhalten angenäherte Regelungen zu klassischen Venture-Capital-Vereinbarungen von professionellen Wagni...
Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen Crowdinvesting-Modell als Finanzierungsvariante für Start-ups. Auf Internet-Plattformen kann eine Vielzahl von Kleinanlegern in Start-ups investieren und an deren wirtschaftlichem Erfolg teilhaben. Mangels alternativer Kapitalgeber ermöglicht das Crowdinvesting-Modell Unternehmensfinanzierungen in der Frühphase der Gesellschaften. Die dabei geschlossenen Beteiligungsverträge sind regelmäßig als partiarische Nachrangdarlehen ausgestaltet und beinhalten angenäherte Regelungen zu klassischen Venture-Capital-Vereinbarungen von professionellen Wagniskapitalgebern. Der Autor untersucht den für das nationale Crowdinvesting-Modell relevanten Rechtsrahmen und kommt zum Ergebnis einer fehlenden rechtlichen Vereinbarkeit mit den Investmentvoraussetzungen von professionellen Wagniskapitalgebern bei Anschluss- oder Co-Finanzierungen.