Corpus Iuris Civilis I

Corpus Iuris Civilis I

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Mitarbeit: Behrends, Okko; Knütel, Rolf; Kupisch, Berthold;Text: Mommsen, Theodor; Krüger, Paul
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Privatrecht als OrdnungsformCORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen RechtIm kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast...