
Computerprogramm und Datenbank
Definition und Abgrenzung im Urheberrecht- Eine Untersuchung beider Begriffe und ihrer Wechselbeziehung im Urheberrechtssystem der Informationsgesellschaft. Dissertationsschrift
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Computerprogramme und Datenbanken nehmen im Urheberrecht der Informationsgesellschaft einen zentralen Platz ein. Sie werden durch europäische Richtlinien der 90er Jahre bestimmt, die sich auch in ihrer deutschen Umsetzung nur unzureichend der Begriffsbestimmung und vor allem der Abgrenzung beider Schutzinstitute annehmen. Diese Lücke versucht die Untersuchung zu schließen. Dabei wird besonderer Wert auf die Analyse von praktischen Anwendungen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen gelegt.