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Bilanzkunde für Juristen
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Ein interdisziplinäres Werk von hohem RangDas Bilanzrecht ist für viele Juristen ein rotes Tuch, denn oft fehlt hierfür das nötige betriebswirtschaftliche Wissen. Das muss nicht sein. Der »Kanitz« bietet Juristen einen leichten Einstieg in alle Fragen zur kaufmännischen Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung, zum Jahresabschluss, zur Buchführung und Rechnungslegung. Die wichtigsten Praxis-Themen werden durch zahlreiche Beispielfälle anschaulich dargestellt.Jetzt mit BilMoG und MoMiGDie umfangreichen Auswirkungen der großen Reformen zum Bilanzrecht (BilMoG) und zum GmbH-Recht (MoMiG)...
Ein interdisziplinäres Werk von hohem Rang
Das Bilanzrecht ist für viele Juristen ein rotes Tuch, denn oft fehlt hierfür das nötige betriebswirtschaftliche Wissen. Das muss nicht sein. Der »Kanitz« bietet Juristen einen leichten Einstieg in alle Fragen zur kaufmännischen Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung, zum Jahresabschluss, zur Buchführung und Rechnungslegung. Die wichtigsten Praxis-Themen werden durch zahlreiche Beispielfälle anschaulich dargestellt.
Jetzt mit BilMoG und MoMiG
Die umfangreichen Auswirkungen der großen Reformen zum Bilanzrecht (BilMoG) und zum GmbH-Recht (MoMiG) sind vollständig integriert. Ebenfalls berücksichtigt sind im Zuge der Finanzmarktkrise erfolgte Änderungen des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestandes.
Das Bilanzrecht ist für viele Juristen ein rotes Tuch, denn oft fehlt hierfür das nötige betriebswirtschaftliche Wissen. Das muss nicht sein. Der »Kanitz« bietet Juristen einen leichten Einstieg in alle Fragen zur kaufmännischen Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung, zum Jahresabschluss, zur Buchführung und Rechnungslegung. Die wichtigsten Praxis-Themen werden durch zahlreiche Beispielfälle anschaulich dargestellt.
Jetzt mit BilMoG und MoMiG
Die umfangreichen Auswirkungen der großen Reformen zum Bilanzrecht (BilMoG) und zum GmbH-Recht (MoMiG) sind vollständig integriert. Ebenfalls berücksichtigt sind im Zuge der Finanzmarktkrise erfolgte Änderungen des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestandes.