
BGB Kommentar
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Professor Dr. Gerhard Wegen, Rechtsanwalt in Stuttgart
Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am LG Oldenburg
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Dr. Andreas Bauer, Universität Osnabrück
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Dr. Moritz Brinkmann, Universität Köln
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RA Dr. Hoimar von Ditfurth, Rechtsanwalt in Frankfurt
Prof. Dieter Eickmann, Universität Berlin
Dr. Oliver Elzer, Richter am KG
Prof. Dr. Klaus Englert, Rechtsanwalt in Schrobenhausen
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Dr. Peer Feldhahn, Rechtsanwalt in Hamburg
Brigitte Frensch, Rechtsanwältin in Düsseldorf
Dr. Peter Friederici, Vors. Richter am OLG Naumburg
Dr. Rainer Hoppenz, Vors. Richter am OLG Karlsruhe a.D.
Dr. Christoph Huhn, Notarassessor in Hürth
Prof. Dr. Brigitta Jud, Universität Bonn
Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin am BGH
Dr. Christian Kesseler, Notarassessor in Euskirchen
Dr. Norbert Kleffmann, Rechtsanwalt in Hagen
Hubertus Kramarz, Vors. Richter am LG Oldenburg
Dr. Reiner Lemke, Richter am BGH
Stefan Leupertz, Richter am OLG Düsseldorf
Dr. Stefan Lingemann, Rechtsanwalt in Berlin
Prof. Dr. Dieter Medicus, Tutzing
Dr. Juliana Mörsdorf-Schulte, University of California. Berkeley
Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, Universität Erfurt
Gerd Nobbe, Vors. Richter am BGH
Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, Universität Heidelberg
Klaus Pieper, Richter am OLG Düsseldorf
Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität Köln
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Eckhard Rehme, Vors. Richter am OLG Oldenburg
Prof. Dr. Oliver Remien, Universität Würzburg
Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Blankenese
Dr. Hubertus Rohlfing, Rechtsanwalt in Hamm
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Prof. Dr. Josef Scherer, Rechtsanwalt in Deggendorf
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Dr. Michael J. Schmid, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
Dr. Detlef Schmidt, Rechtsanwalt und Notar in Berlin
Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Universität Osnabrück
Priv.-Doz. Dr. Martin Schöpflin, Universität Marburg
Dr. Jürgen Soyka, Vors. Richter am OLG Düsseldorf
Prof. Dr. Barbara Stickelbrock, Universität Hagen
Dr. Ursula Tschichoflos, Rechtsanwältin in Esslingen
Dr. Wolfram Waldner, Notar in Bayreuth
Prof. Dr. Gerhard Wegen, Rechtsanwalt in Stuttgart
Gerd Weinreich, Vors. Richter am LG Oldenburg
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Theo Ziegler, Staatsanwalt in Landshut
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Produktdetails
- Verlag: Luchterhand
- ISBN-13: 9783472060796
- ISBN-10: 3472060794
- Artikelnr.: 20776262
Herstellerkennzeichnung
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"Verl eines Rechts od RGuts"
Ein neuer, lesbarer BGB-Kommentar als Alternative zum Palandt
Wer sich als Jurastudent, Rechtsanwalt oder Richter mit dem Zivilrecht auseinandersetzt, kam bisher an Formulierungen wie diesen nicht vorbei: "AnsprVorauss ist - erfolgsbezogen - die Verl eines Rechts od RGuts oder eines SchutzG. Beides kann zutreffen. Die Verl muß zur Begründg eines SchadErsAnspr rechtswidr u schuldh geschehen sein u einen dem Verletzer zurechenb Schad verursacht haben, der, außer iF des Abs II u d §§ 824, 826, 839, nicht nur in einer VermBeschädigg besteht." So zu lesen in der Kommentierung zur Schadensersatzpflicht des Paragraphen 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Standardwerk Palandt vom C. H. Beck
Ein neuer, lesbarer BGB-Kommentar als Alternative zum Palandt
Wer sich als Jurastudent, Rechtsanwalt oder Richter mit dem Zivilrecht auseinandersetzt, kam bisher an Formulierungen wie diesen nicht vorbei: "AnsprVorauss ist - erfolgsbezogen - die Verl eines Rechts od RGuts oder eines SchutzG. Beides kann zutreffen. Die Verl muß zur Begründg eines SchadErsAnspr rechtswidr u schuldh geschehen sein u einen dem Verletzer zurechenb Schad verursacht haben, der, außer iF des Abs II u d §§ 824, 826, 839, nicht nur in einer VermBeschädigg besteht." So zu lesen in der Kommentierung zur Schadensersatzpflicht des Paragraphen 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Standardwerk Palandt vom C. H. Beck
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Verlag. Was Generationen von Juristen zwar oft zur Verzweiflung, aber nur selten zur Abkehr gebracht hat, sieht der Luchterhand Verlag aus dem Hause Wolters Kluwer nun als Chance für ein Konkurrenzprodukt.
Der Beck-Wettbewerber aus Neuwied will dem bisher unangefochtenen Marktführer einen neuen einbändigen BGB-Kommentar mit - zumindest weitgehend - vollständigen Wörtern entgegensetzen: Rund 50 Autoren, unter ihnen der renommierte Zivilrechtler Dieter Medicus und der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, haben die mehr als zweitausend Paragraphen des im Jahr 1900 in Kraft getretenen Gesetzes kommentiert. Hanns Prütting von der Universität Köln, Rechtsanwalt Gerhard Wegen von der Sozietät Gleiss Lutz und Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Landgericht Oldenburg, sind die Herausgeber des Werks.
Den Palandt herauszufordern ist dabei gewiß keine leichte Aufgabe. Inzwischen hat das Standardwerk in fast sieben Jahrzehnten einen Vorsprung von 65 Auflagen angesammelt, in denen es seine Ausführungen perfektionieren konnte. BGB-Kommentare gibt es zwar eine ganze Reihe, allerdings umfassen diese meist mehrere Bände. Bisher war der Palandt der einzige, der das Wichtigste zu den Normen des Schuld-, Sachen-, Erb- oder Familienrechts in einem Band untergebracht hat. Nach den umfangreichen Änderungen durch die Schuldrechtsreform von 2002 scheint nun jedoch ein geeigneter Zeitpunkt für einen neuen einbändigen BGB-Kommentar.
Luchterhand tritt angesichts dieser Übermacht zwar zunächst bescheiden auf: "Uns ist klar, daß es für die nächsten Auflagen noch Abstimmungbedarf in Einzelfragen zwischen den über 50 Autoren geben mag", schreiben die drei Herausgeber in ihrem Vorwort. Der Ansatz selbst ist jedoch ausgesprochen mutig. Der Verlag verläßt sich dabei nicht nur auf einen lesefreundlichen Kommentar, der freilich auch nicht gänzlich ohne gängige Abkürzungen auskommt, sondern bietet seinen Kunden auch gleich einen wöchentlichen Newsletter mit den wichtigsten Gerichtsentscheidungen für die Durststrecke zwischen den jährlich im Mai erscheinenden Auflagen.
Eine umfassende Reife erlangt ein solcher Kommentar üblicherweise erst nach stetiger Nutzung und nach einigen darauf basierenden Verbesserungen. Dennoch wird schon jetzt deutlich, daß die Autoren mit dem Konkurrenzprodukt einen übersichtlichen und klar geschriebenen Kommentar vorgelegt haben, der künftig den Markt für BGB-Kommentare bereichern wird. Die Autoren orientieren sich bei ihren Kommentierungen vorrangig an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und haben insbesondere auch die europarechtlichen Entwicklungen im Blick. Jedenfalls scheint sich auch emotional die Arbeit an der ersten Auflage gelohnt zu haben. In ungewöhnlich überschwenglichen Worten beschwören die Herausgeber in ihrem Vorwort den "Gemeinschaftsgeist" der Autoren und beteuern, sie seien "stolz und glücklich, in einer so engagierten, kommunikativen und aufgeschlossenen Umwelt wirken zu können".
CORINNA BUDRAS.
Hanns Prütting/Gerhard Wegen/Gerd Weinreich (Herausgeber): BGB Kommentar. Verlag Luchterhand, München 2006. 3168 Seiten, 98 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Der Beck-Wettbewerber aus Neuwied will dem bisher unangefochtenen Marktführer einen neuen einbändigen BGB-Kommentar mit - zumindest weitgehend - vollständigen Wörtern entgegensetzen: Rund 50 Autoren, unter ihnen der renommierte Zivilrechtler Dieter Medicus und der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, haben die mehr als zweitausend Paragraphen des im Jahr 1900 in Kraft getretenen Gesetzes kommentiert. Hanns Prütting von der Universität Köln, Rechtsanwalt Gerhard Wegen von der Sozietät Gleiss Lutz und Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Landgericht Oldenburg, sind die Herausgeber des Werks.
Den Palandt herauszufordern ist dabei gewiß keine leichte Aufgabe. Inzwischen hat das Standardwerk in fast sieben Jahrzehnten einen Vorsprung von 65 Auflagen angesammelt, in denen es seine Ausführungen perfektionieren konnte. BGB-Kommentare gibt es zwar eine ganze Reihe, allerdings umfassen diese meist mehrere Bände. Bisher war der Palandt der einzige, der das Wichtigste zu den Normen des Schuld-, Sachen-, Erb- oder Familienrechts in einem Band untergebracht hat. Nach den umfangreichen Änderungen durch die Schuldrechtsreform von 2002 scheint nun jedoch ein geeigneter Zeitpunkt für einen neuen einbändigen BGB-Kommentar.
Luchterhand tritt angesichts dieser Übermacht zwar zunächst bescheiden auf: "Uns ist klar, daß es für die nächsten Auflagen noch Abstimmungbedarf in Einzelfragen zwischen den über 50 Autoren geben mag", schreiben die drei Herausgeber in ihrem Vorwort. Der Ansatz selbst ist jedoch ausgesprochen mutig. Der Verlag verläßt sich dabei nicht nur auf einen lesefreundlichen Kommentar, der freilich auch nicht gänzlich ohne gängige Abkürzungen auskommt, sondern bietet seinen Kunden auch gleich einen wöchentlichen Newsletter mit den wichtigsten Gerichtsentscheidungen für die Durststrecke zwischen den jährlich im Mai erscheinenden Auflagen.
Eine umfassende Reife erlangt ein solcher Kommentar üblicherweise erst nach stetiger Nutzung und nach einigen darauf basierenden Verbesserungen. Dennoch wird schon jetzt deutlich, daß die Autoren mit dem Konkurrenzprodukt einen übersichtlichen und klar geschriebenen Kommentar vorgelegt haben, der künftig den Markt für BGB-Kommentare bereichern wird. Die Autoren orientieren sich bei ihren Kommentierungen vorrangig an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und haben insbesondere auch die europarechtlichen Entwicklungen im Blick. Jedenfalls scheint sich auch emotional die Arbeit an der ersten Auflage gelohnt zu haben. In ungewöhnlich überschwenglichen Worten beschwören die Herausgeber in ihrem Vorwort den "Gemeinschaftsgeist" der Autoren und beteuern, sie seien "stolz und glücklich, in einer so engagierten, kommunikativen und aufgeschlossenen Umwelt wirken zu können".
CORINNA BUDRAS.
Hanns Prütting/Gerhard Wegen/Gerd Weinreich (Herausgeber): BGB Kommentar. Verlag Luchterhand, München 2006. 3168 Seiten, 98 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Eine veritable Alternative zum Marktführer Palandt sieht Corinna Budras in diesem neuen einbändigen BGB-Kommentar aus dem Hause Luchterhand, den Hanns Prütting, Gerhard Wegen und Gerd Weinreich herausgegeben haben. Sie würdigt die Courage der Herausgeber, den Palandt herauszufordern, der immerhin auf sieben Jahrzehnte Erfahrung und 65 Auflagen zurückblicken kann. Dass sich der Luchterhand BGB-Kommentar nicht über Nacht als neues Standardwerk etablieren wird, liegt für Budras in der Natur der Sache. Aber sie bescheinigt dem Werk gute Chancen auf dem Markt. Schließlich hat der neue Kommentar, der sich an höchstrichterlicher Rechtsprechung orientiert und auch europarechtliche Entwicklungen berücksichtigt, für sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Palandt: Übersichtlichkeit und hohe Lesefreundlichkeit.
© Perlentaucher Medien GmbH
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