Andreas Müller
Broschiertes Buch

Beweisrechtliche Folgen beim Verstoß des Unfallversicherungsträgers gegen seine Hinweispflicht auf das Widerspruchsrecht gemäß §200 Abs. 2 SGB VII, § 76 Abs. 2 SGB X

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Inhalt der Norm des200 II SGB VIIDie Vorschrift des200 II SGB VII ist mit der Überschrift Einschränkung der Übermittlungsbefugnis gekennzeichnet und befindet sich im Achten Kapitel (Datenschutz) des SGB VII. Die Norm hat folgenden Wortlaut: Vor Erteilung eines Gutachtenauftrages soll der Unfallversicherungsträger dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen; der Betroffene ist außerdem auf sein W...