Beweise in der digitalen Welt

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Schrift als Beweismittel ist seit langem nur in Papierform zulässig. Dies ist heutzutage mit dem Aufkommen der Digitaltechnik anders. Erst mit dem Gesetz 045-2009/AN vom 10. November 2009 über die Regelung elektronischer Dienstleistungen und Transaktionen in Burkina Faso erkannte der Gesetzgeber die Beweiskraft von Schriftstücken unabhängig von ihrem Träger, d. h. digital oder physisch, an. Die Intervention des Gesetzgebers würde sich aus der Idee der technologischen Neutralität erklären. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das digitale Schriftstück selbst als Beweismittel gilt. Ander...