
Betriebsteilübergang gemäß § 613 a BGB und die Zuordnung der übergehenden Arbeitsverhältnisse
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Sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich regelmäßig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders relevant wird diese im Anwendungsbereich des613 a BGB, da in diesen Fällen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den Übernehmer übergehen. Diese Arbeit stellt zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine Übersicht über den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schließlich wird der eigene Lösungsansatz, die analoge Anwendung des323 Abs. 2 Umw...
Sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich regelmäßig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders relevant wird diese im Anwendungsbereich des
613 a BGB, da in diesen Fällen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den Übernehmer übergehen. Diese Arbeit stellt zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des
613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine Übersicht über den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schließlich wird der eigene Lösungsansatz, die analoge Anwendung des
323 Abs. 2 UmwG, hergeleitet und dargestellt.
613 a BGB, da in diesen Fällen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den Übernehmer übergehen. Diese Arbeit stellt zunächst die Tatbestandsvoraussetzungen des
613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine Übersicht über den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schließlich wird der eigene Lösungsansatz, die analoge Anwendung des
323 Abs. 2 UmwG, hergeleitet und dargestellt.