Besonderer städtischer Gebrauch für die Verlassenheit

Besonderer städtischer Gebrauch für die Verlassenheit

Eine Kritik des Gesetzes 12.424 vom 12. Juni 2011

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Das Gesetz Nr. 12.424/2011, mit dem Artikel 1.240-A in das Zivilgesetzbuch eingeführt wurde, hat die besondere städtische Unterhaltspflicht für Unterlassungsklagen eingeführt, was zu verschiedenen Diskussionen geführt hat. Das Hauptproblem dieser Modalität besteht darin, dass sie die Schulddiskussion wieder aufleben lässt, da sie direkt mit dem Ende einer Beziehung verbunden ist und eine der Voraussetzungen die Aufgabe der ehelichen Wohnung ist. Da es sich um ein familienorientiertes Institut handelt, wird es einen direkten Einfluss auf das Familien- und Erbrecht haben. Diese neue Modal...