Berichte zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz 2007 und 2008

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Nach § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich, erstmals zum 31. Dezember 2007, umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Der vorliegende erste Bericht reflektiert die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle vorgenommenen Übermittlungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des VSchDG.Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/200...