Bergwerkseigentum
Broschiertes Buch

Bergwerkseigentum

Rechtsbegriff, Bundesberggesetz

Herausgegeben: Hiram, Epimetheus Chr.
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Bergwerkseigentum ist ein Rechtsbegriff aus dem Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980. Es handelt sich um eine Bergbauberechtigung. Das Bergwerkseigentum gewährt das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist flächenmäßig begrenzt und gilt bis zur ewigen Teufe, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.Im frühen Regalbergbau wurden bei der Verleihung der Grubenfelder den Bergbautreibenden weitgehende Nutzungsrechte für das verliehene Grubenfeld erteilt. So wurden die verliehenen Grubenfelder betrachtet wie normales Gru...