
Bergregal
Theorie der Verfügungsrechte, Bodenschatz
Herausgegeben: Ethan, Sören J.
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Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt auch das Münzregal als wichtiges landesherrliches Privileg und war eine Folge aus dem Bergregal.Im frühen römischen Reich hatte der Grundeigentümer das Abbaurecht für die Bodenschätze. Der Grund dafür war, dass Bodenschätze zu der Zeit als Früchte des Bodens galten und die gehörten nun einmal dem Grundeigentümer. Die ersten Regalien gab e...
Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt auch das Münzregal als wichtiges landesherrliches Privileg und war eine Folge aus dem Bergregal.Im frühen römischen Reich hatte der Grundeigentümer das Abbaurecht für die Bodenschätze. Der Grund dafür war, dass Bodenschätze zu der Zeit als Früchte des Bodens galten und die gehörten nun einmal dem Grundeigentümer. Die ersten Regalien gab es bereits im ersten Jahrtausend. Allerdings gab es das zu den Vermögensrechten gehörende Bergregal noch nicht. Kaiser und Könige, der über ein Territorium herrschende Adel oder der Klerus machten dieses Recht für sich geltend. Sie konnten dieses Recht nur aus dem Grundeigentum und einem dort vorhandenen Bodenschatz ableiten.