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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist nicht nur für den Arbeitgeber bei jedem länger als sechs Wochen erkrankten Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtend, es bietet auch große Mitgestaltungsmöglichkeiten für die betrieblichen Akteure und Betroffenen. Denn im Rahmen jedes BEM haben die Interessenvertretungen ein Mitbestimmungsrecht, sodass das BEM als eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat sowie Schwerbehindertenvertretung mit dem gemeinsamen Ziel zu verstehen ist, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und zukünftig zu vermeiden sowie den Arbeitsplatz des Betr...