
Bedarfsverwaltung
Bedarfsverwaltung, Enteignung
Herausgegeben: Valère Kresten, Proteus
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Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Sie ist eine besondere Verwaltungsaufgabe, die die Erfüllung der eigentlichen Verwaltungsaufgaben ermöglichen soll. Der größte Teil der nötigen Sachmittel (Büromaterial, Fahrzeuge, Gebäude etc.) und Dienstleistungen (Bauarbeiten, Gutachten etc.) wird am Markt beschafft. Die Verwaltungsbehörde bedient sich dabei der privatrechtlichen Vorschriften. Daraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Zivilgerichte (nicht der Verwaltungsg...
Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Sie ist eine besondere Verwaltungsaufgabe, die die Erfüllung der eigentlichen Verwaltungsaufgaben ermöglichen soll. Der größte Teil der nötigen Sachmittel (Büromaterial, Fahrzeuge, Gebäude etc.) und Dienstleistungen (Bauarbeiten, Gutachten etc.) wird am Markt beschafft. Die Verwaltungsbehörde bedient sich dabei der privatrechtlichen Vorschriften. Daraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Zivilgerichte (nicht der Verwaltungsgerichte) in Streitfällen. Es liegt jedoch weiterhin eine Bindung durch maßgebliche öffentlich-rechtliche Vorschriften insbesondere der Grundrechte vor (z. B. Beachtung Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bei Auftragsvergabe)