
Bayerische Bauordnung 157. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Januar 2025
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Zur Ergänzungslieferung Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern (beide vom 23.12.2024) sehen weitreichende und umfangreiche Änderungen der Bayerischen Bauordnung vor und traten zu weiten Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit dieser Lieferung konnten bereits folgende von Änderungen betroffene Vorschriften berücksichtigt werden: * Art. 36 Umwehrungen * Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen * Art. 73a Typengenehmigung Die Einarbeitung der Änderungen durch die genannten Modernisierungsgesetze in die Kommentierungen wird mit di...
Zur Ergänzungslieferung Das Erste Modernisierungsgesetz Bayern und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern (beide vom 23.12.2024) sehen weitreichende und umfangreiche Änderungen der Bayerischen Bauordnung vor und traten zu weiten Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft. Mit dieser Lieferung konnten bereits folgende von Änderungen betroffene Vorschriften berücksichtigt werden: * Art. 36 Umwehrungen * Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen * Art. 73a Typengenehmigung Die Einarbeitung der Änderungen durch die genannten Modernisierungsgesetze in die Kommentierungen wird mit dieser Ergänzungslieferung begonnen und in den folgenden Lieferungen fortgesetzt. Zielgruppe Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.
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