Henning Müller
Broschiertes Buch

Basiswissen Vertragsarztrecht

Eine Übersicht über die Strukturen, Begriffe und Zusammenhänge

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Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Sachleistungsanspruch auf medizinische Leistungen gegen ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse darf diese Leistungen aber nicht selbst erbringen. Sie bedient sich hierfür approbierter Ärzten, die damit eine besondere Schlüsselstellung im Gesundheitssystem einnehmen. Die Ärzte werden freiberuflich und regelmäßig selbständig tätig. Die Krankenkassen schließen hierzu gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Verträge mit den Leistungserbringern, insbesondere also der Ärzteschaft.In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den K...