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Arbeitsrecht im Krankenhaus

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Die Arbeitsverhältnisse der in einem Krankenhaus tätigen Arbeitnehmer weisen eine Vielzahl von Sonderregelungen und besonderen Gepflogenheiten auf. Zum einen spielen die Besonderheiten der medizinischen und ärztlichen Anforderungen an die Berufsausübung, zum anderen die unterschiedlichen und ggf. wechselnden Träger der Einrichtungen eine wichtige Rolle. Hingewiesen sei nur auf die Frage der Anrechnung von Bereitschaftszeiten oder die Anforderungen religiöser Träger. Besonders relevant werden diese Fragen nicht nur bei Begründung, Lauf und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sondern insbes. bei einem Wechsel der Trägerschaft oder beim Outsourcing bestimmter Leistungen.