
Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen
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Gerade in Familiensachen ist das anwaltlichen Gebührenrecht alles andere als einfach: "altertümliche" Gesetzestexte wie die KostO, Schätzungen und Wertbestimmungen nach "billigem Ermessen" sowieGebührenrahmen verlangen eine Menge Fingerspitzengefühl und Erfahrung.Dieses Werk macht es Ihnen leicht! Ingrid Groß gilt als versierte Expertin auf dem Gebiet des Gebührenrechts in Ehe- und Familiensachen - und hat in dieses Standardwerk über 20 Jahre Erfahrung alsDozentin für die Deutsche Anwaltakademie einfließen lassen. Zum Beispiel hier:. Beratung: ein Mandant möchte wissen, was bei eine...
Gerade in Familiensachen ist das anwaltlichen Gebührenrecht alles andere als einfach: "altertümliche" Gesetzestexte wie die KostO, Schätzungen und Wertbestimmungen nach "billigem Ermessen" sowie
Gebührenrahmen verlangen eine Menge Fingerspitzengefühl und Erfahrung.
Dieses Werk macht es Ihnen leicht! Ingrid Groß gilt als versierte Expertin auf dem Gebiet des Gebührenrechts in Ehe- und Familiensachen - und hat in dieses Standardwerk über 20 Jahre Erfahrung als
Dozentin für die Deutsche Anwaltakademie einfließen lassen. Zum Beispiel hier:
. Beratung: ein Mandant möchte wissen, was bei einer Scheidung auf ihn zukommt. Bereits ab der Erstberatung müssen Sie über den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nachdenken.
. Geschäftsgebühr: ob Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, ob außergerichtliche Tätigkeit - was alles fällt unter die Aufzählung nach VV 2300.
Gebührenrahmen verlangen eine Menge Fingerspitzengefühl und Erfahrung.
Dieses Werk macht es Ihnen leicht! Ingrid Groß gilt als versierte Expertin auf dem Gebiet des Gebührenrechts in Ehe- und Familiensachen - und hat in dieses Standardwerk über 20 Jahre Erfahrung als
Dozentin für die Deutsche Anwaltakademie einfließen lassen. Zum Beispiel hier:
. Beratung: ein Mandant möchte wissen, was bei einer Scheidung auf ihn zukommt. Bereits ab der Erstberatung müssen Sie über den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nachdenken.
. Geschäftsgebühr: ob Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, ob außergerichtliche Tätigkeit - was alles fällt unter die Aufzählung nach VV 2300.