Anfechtungsgesetz (AnfG)

Anfechtungsgesetz (AnfG)

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens

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Zum WerkEin Gläubiger hat außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, Rechtshandlungen des Schuldners, die ihn benachteiligen, anzufechten. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Anfechtungsgesetz. Oft handelt es sich bei den anfechtbaren Rechtshandlungen um unentgeltliche Zuwendungen oder Vermögensverschiebungen.Vorteile auf einen Blickder Klassiker zum AnfechtungsrechtPraktikerkommentarmit aktueller RechtsprechungZur NeuauflageDie Neuauflage kommentiert die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und ...