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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz : AGG

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt erstmals umfassend für das gesamte Zivilrecht das Verbot der Benachteiligung aus Gründen von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das Gesetz hat vor allem auf das Arbeitsrecht, aber z.B. auch auf das Versicherungs- und Mietrecht erhebliche Auswirkungen. Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot sind u.a. durch die im Gesetz geregelte Entschädigungspflicht sanktioniert.Die Kommentierung behandelt die bisherige Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht unter besonderer Berücksichtigu...