Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts
Werner Flume
Gebundenes Buch

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts

Zweiter Teil Die juristische Person

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Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Übereinstimmung mit der Legalordnung die Perso nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein schaften zur gesamten Hand...