Aktiengesetz
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Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) brachte umfassende Änderungen des Aktienrechts. Im Zentrum der Neuerungen stehen das Mitspracherecht der Anteilseigner bei der Vorstandsvergütung und der gesonderte Vergütungsbericht, den Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr erstellen müssen. Parallel zum ARUG II wurde auch der DCGK grundlegend geändert und ist am 20.3.2020 in Kraft getreten.Weitere wichtige Änderungen des Aktienrechts enthielt das Covid-19-Maßnahmengesetz, dass wesentliche Erleichterungen für die Durchführung einer Hauptversam...