
AGB-Korrektur in Dauer- und Langzeitschuldverhältnissen
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthält - abgesehen von einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften, wie etwa im Versicherungsrecht - keine Regelungen zur Vornahme einer AGB-Korrektur. Gleichwohl kann insbesondere in längerfristigen Schuldverhältnissen ein Korrekturbedarf entstehen. Denn eine Beendigung des Schuldverhältnisses ist nicht selten für eine Partei mit erheblichen Einbußen verbunden. Außerdem sind Dauer- und Langzeitschuldverhältnisse schon aufgrund ihrer langen La...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthält - abgesehen von einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften, wie etwa im Versicherungsrecht - keine Regelungen zur Vornahme einer AGB-Korrektur. Gleichwohl kann insbesondere in längerfristigen Schuldverhältnissen ein Korrekturbedarf entstehen. Denn eine Beendigung des Schuldverhältnisses ist nicht selten für eine Partei mit erheblichen Einbußen verbunden. Außerdem sind Dauer- und Langzeitschuldverhältnisse schon aufgrund ihrer langen Laufzeit in besonderem Maße störungsanfällig, so dass eine AGB-Korrektur im konkreten Einzelfall erforderlich werden kann.