Actio de dolo
Jan D. Harke
Broschiertes Buch

Actio de dolo

Arglistklage im römischen Recht

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Die römische Arglistklage, entfernter Vorläufer des heutigen Schadensersatzanspruchs aus826 BGB, kennzeichnet ein Missverhältnis von Potential und tatsächlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigeführten Vermögensnachteil und damit sogar Fälle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer vom Kläger begehrten Leistung ergibt. So entsteht die Gefahr eines Zirkelschlusses, indem die Arglistklage erst den Anspruch auf die Leistung schafft, deren Verweigerung dem Beklagten zum Vorwurf gemacht wird. Um dieser Gefahr zu wehren, legen die römischen Juristen...
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