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Die Behauptung, das in Deutschland geltende Schuldrecht ergebe sich aus dem zweiten Buch des BGB, ist nicht nur in dem ganz oberflächlichen Sinn falsch, dass zivil- und insbesondere schuldrechtliche Sachverhalte auch in anderen Gesetzen geregelt und durch europäische Vorgaben geprägt sind. Unrichtig ist der auf den Text des BGB fokussierte Blick auch deshalb, weil Gesetze nicht ohne die Kenntnis ihres Entstehungszusammenhangs begriffen werden können. Dieses wirkt nicht nur dort weiter, wo einzelne römische Regeln naturgetreu als Vorschriften des heutigen Gesetzesrechts übernommen worden sind,…mehr

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Produktbeschreibung
Die Behauptung, das in Deutschland geltende Schuldrecht ergebe sich aus dem zweiten Buch des BGB, ist nicht nur in dem ganz oberflächlichen Sinn falsch, dass zivil- und insbesondere schuldrechtliche Sachverhalte auch in anderen Gesetzen geregelt und durch europäische Vorgaben geprägt sind. Unrichtig ist der auf den Text des BGB fokussierte Blick auch deshalb, weil Gesetze nicht ohne die Kenntnis ihres Entstehungszusammenhangs begriffen werden können. Dieses wirkt nicht nur dort weiter, wo einzelne römische Regeln naturgetreu als Vorschriften des heutigen Gesetzesrechts übernommen worden sind, sondern bildet auch den Boden für neue Konzepte, die sich vor oder erst in der Kodifikation als Gegenmodelle zum überlieferten Rechtszustand herausgebildet haben und deren Sinn sich gerade aus dem Kontrast zum römischen Vorbild ergibt. Diese gleichermaßen historischen wie aktuellen Zusammenhänge für den wissenschaftlich oder praktisch interessierten Juristen greifbar zu machen und ihm so Perspektiven bei der Entscheidung schuldrechtlicher Fragen zu eröffnen ist das Anliegen dieses Buches.
Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"... Das Werk von Harke ... ist den Grundlagen verpflichtet, aus denen das Schuldrecht, wie es im BGB aufscheint, entwickelt ist. Seine Zielsetzung geht dahin, aus diesen ... Grundlagen heraus das Schuldrecht in seiner aktuellen Ausgestaltung darzustellen ... Das ist, um das Ergebnis vorwegzunehmen, vorzüglich gelungen. ... Wer aber an den Grunlagen des Schuldrechts interessiert ist, wird hier eine hoch anregende Lektüre finden. In der Ausbildung wird das Werk sicher bei der Anfertigung von Hausarbeiten und insbesondere Seminararbeiten wertvolle Dienste leisten ..." (Prof. Dr. Hubert Schmidt, in: Jura journal, March-May/2010, Issue 2, S. 30 f.)

"... Der nun vorgelegte Band zum Allgemeinen Schuldrecht will nicht Lehr-, sondern Lehrbuch oder mehr noch 'Enzyklopädie' sein und hebt sich so von den bisheringen Titeln zum Thema deutlich ab. ... Das Buch ... hat zahlreiche Vorzüge. ... Harke zieht ... in großem Maße monographische Literatur heran und nutzt so besonders das reichhaltige ... Schrifttum, das in den vergangenen ... Jahren ... vorgelegt worden ist. ... Zieht man das Werk zur Vorbereitung heran, so ist es ohne Frage auch für Studierende eine spannende und weiterführende Lektüre..." (Klaus Bartels, in: Archiv für die civilistische Praxis Sonderdruck, December/2010, Vol. 210, Issue 6, S. 917 f.)