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Masterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut (A), Univerzita Karlova v Praze (Institut für Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Kriz)), Veranstaltung: The Czech Legal System in European Contexts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik von Ihren Anfängen bis in die heutige Zeit zu beleuchten. Dabei soll zunächst ein kurzer Blick auf die Wurzeln urheberrechtlicher Gesetzgebung in…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: sehr gut (A), Univerzita Karlova v Praze (Institut für Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht (Prof. Dr. Kriz)), Veranstaltung: The Czech Legal System in European Contexts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik von Ihren Anfängen bis in die heutige Zeit zu beleuchten. Dabei soll zunächst ein kurzer Blick auf die Wurzeln urheberrechtlicher Gesetzgebung in der Kaiserzeit geworfen und anschließend die ersten Kodifikationen österreichischer Urheberrechtsgesetzgebung betrachtet werden. Sodann ist auf die verschiedenen tschechischen bzw. tschechoslowakischen Kodifikationen einzugehen. Abschließend soll aufgezeigt werden, inwieweit eine Angleichung des tschechischen Schutzstandards an den des kontinentalen Europas im Hinblick auf einen zukünftigen Beitritt Tschechiens zur EU bereits erfolgt ist oder gegebenenfalls noch zu erfolgen hat. Das Urheberrecht ist einer der jüngsten Teile der Rechtsordnung. Als die Menschheit begann, ihre Umwelt nach Rechtsgrundsätzen zu unterwerfen, bildeten zuerst allein die Sachgüter den Kreis der Rechtsobjekte. Es entstanden Besitz, Eigentum und sonstige dingliche Rechte an körperlichen Gegenständen. Erst an der Schwelle der Neuzeit ergab sich die wirtschaftliche und technische Notwendigkeit, auch geistigen Gütern wie Schrift-, Ton- und Kunstwerken Rechtsschutz zu gewähren.1 Die Anfänge der tschechischen Urheberrechtsgesetzgebung liegen in einer Zeit, in der das Gebiet der heutigen Tschechischen Republik noch Bestandteil der österreichischen Erblande der Habsburgermonarchie war. Es ist demzufolge zuvorderst ein Blick auf die österreichischen Wurzeln tschechischer Gesetzgebung zu werfen. Ausgangspunkt der Entwicklung des Urheberrechtsschutzes in Österreich ist eine Situation, in der die Macht im Staat dem absolutistischen Herrscher von Gottes Gnaden zufällt. Das Recht der Untertanen ist von seiner Gunst abhängig; Schutz gegen Eingriffe Dritter in Rechtspositionen des Einzelnen werden als Ausdruck kaiserlicher Machtvollkommenheit in Form sog. Privilegien gewährt. Dabei begründet die Urheberschaft selbst keineswegs einen Anspruch auf Erteilung des Privilegs.2 Die zu dieser Zeit vorherrschende Auffassung begreift den Nachdruck nicht als eine Verfügung über das Geisteswerk als solches, sondern über das dabei als Vorlage benutzte körperliche Exemplar des Werkes, die nach gemeinem Recht dem körperlichen Eigentümer zusteht. [...] 1 H. Mitteis, Grundriß des österreichischen Urheberrechts, S. 7 ff. 2 Schulze, Die kleine Münze, S. 7.