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Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Weiterbildung zum / zur Betriebswirt / in , Sprache: Deutsch, Abstract: Die krankheitsbedingte Kündigung Aufgrund der heutigen wirtschaftlichen Entwicklungen sind viele Unternehmen gezwungen, Kosten einzusparen. Eine Folge dadurch ist die Reduzierung der Belegschaft. Wann ein Arbeitgeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und seinem „kranken“ Arbeitnehmer kündigen darf, soll in dieser Betriebs-wirtarbeit dargestellt werden. Da die krankheitsbedingte Kündigung ein…mehr

Produktbeschreibung
Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Weiterbildung zum / zur Betriebswirt / in , Sprache: Deutsch, Abstract: Die krankheitsbedingte Kündigung Aufgrund der heutigen wirtschaftlichen Entwicklungen sind viele Unternehmen gezwungen, Kosten einzusparen. Eine Folge dadurch ist die Reduzierung der Belegschaft. Wann ein Arbeitgeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und seinem „kranken“ Arbeitnehmer kündigen darf, soll in dieser Betriebs-wirtarbeit dargestellt werden. Da die krankheitsbedingte Kündigung ein Spezialfall der personenbedingten Kündigung ist, ist die personenbedingte Kündigung Hauptbestandteil dieser Arbeit. Zu Beginn dieser Betriebswirtarbeit wird anhand einer Grafik die gesamtwirtschaftliche Belastung für die Unternehmen aufgrund krankheitsbedingter Fehltage aufgezeigt. Als nächstes werden die Entwicklungen und Ursachen des „Krankenstandes“ in Deutschland beschrieben. Desweiteren wird auf das Kündigungsschutzgesetz eingegangen. Hierbei soll verdeutlicht werden, was unter einer personenbedingten Kündigung zu verstehen ist und wo dieser Kündigungsgrund einzuordnen ist. In diesem Rahmen werden der Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sowie die soziale Rechtfertigung, die in diesem Zusammenhang gegeben sein muss, erläutert. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers arbeitsrechtlich von Bedeutung ist und nicht die Krankheit als solche, wird im folgenden Kapitel der Unterschied zwischen dem medizinischen Krankheitsbegriff und der Arbeitsunfähigkeit verdeutlicht. Im Hauptteil dieser Betriebswirtarbeit werden die von der Rechtsprechung unterschiedenen vier Fallgruppen der Krankheitsarten, die jeweils einen Kündigungsgrund darstellen können, aufgezeigt. Bei jeder dieser Krankheitsarten wird das Drei-Stufen-Schema zur Prüfung angewandt und die einzelnen Besonderheiten sowie die Unsicherheiten in der Rechtsprechung werden aufgezeigt. Anschließend wird auf die Mitwirkung des Betriebsrates sowie auf die Erforderlichkeit einer Abmahnung eingegangen. Im weiteren Verlauf wird die Darlegungs- und Beweislast der krankheitsbedingten Kündigung erläutert. Im letzten Kapitel meiner Betriebswirtarbeit wird mein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen zusammenfassend dargestellt und abschließend bewertet.