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Die Konzeption: Nach der speziellen Konzeption dieses Lehrbuches werden neben den stets examensrelevanten Problemkreisen des Polizeirechts stärker als üblich auch das Vollstreckungsrecht, der Kostenersatz und Haftungsfragen behandelt; die wesentlichen Bezüge des Polizeirechts zum Verfassungs-, allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht werden zur Verdeutlichung der Strukturen dargestellt und praxisrelevante Einzelfragen gezielt vertieft. Fragen des Altlasten- und Bodenschutzrechts sind in den allgemeinen polizeirechtlichen Zusammenhang gestellt. Das Recht der polizeilichen…mehr

Produktbeschreibung
Die Konzeption:
Nach der speziellen Konzeption dieses Lehrbuches werden neben den stets examensrelevanten Problemkreisen des Polizeirechts stärker als üblich auch das Vollstreckungsrecht, der Kostenersatz und Haftungsfragen behandelt; die wesentlichen Bezüge des Polizeirechts zum Verfassungs-, allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht werden zur Verdeutlichung der Strukturen dargestellt und praxisrelevante Einzelfragen gezielt vertieft. Fragen des Altlasten- und Bodenschutzrechts sind in den allgemeinen polizeirechtlichen Zusammenhang gestellt. Das Recht der polizeilichen Datenverarbeitung im Kontext der neuen Methoden der Beobachtung und Gefahrenabwehr wird unter dem Gesichtspunkt der Berechtigung polizeilicher Eingriffsmaßnahmen im Vorfeld von Gefahrensituationen beleuchtet. Besondere Berücksichtigung findet die Rechtsprechung des VGH Mannheim. Der Stoff ist durch einführende Abschnitte und zahlreiche Beispielsfälle anschaulich aufbereitet
Autorenporträt
Prof. Dr. Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht und Leiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik For..Net an der Universität Passau. Als nebenverantwortlicher Verfassungsrichter, Gutachter für den Deutschen Bundestag, Mitglied des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung sowie Vorstandsmitglied der DGRI und des Deutschen EDV-Gerichtstages hat er einen besonderen Bezug zur IT-Rechtspraxis. Daneben ist er auch Herausgeber des juris PraxisReports IT-Recht und des AnwaltZertifikatOnline IT-Recht.
Rezensionen
...sowohl für die Ausbildung im Studium als auch für die polizeiliche Praxis uneingeschränkt empfohlen..."
NVwZ 3/2003

"Aktualität, Klarheit der Darstellung, Anschaulichkeit - insbesondere durch Beispielfälle - und umfassende Verwertung von Literatur und Rspr. sind derzeit schwerlich zu überbieten."
Deutsche Verwaltungspraxis 5/2003