Bodycams, also kleine, am Körper von Polizeibeamten getragene Kamerasysteme haben derzeit "Hochkonjunktur". Neben der Bundespolizei haben auch die Polizeibehörden der meisten Bundesländer mittlerweile den Einsatz von Bodycams zur Abschreckung potenzieller Gewalttäter geprüft. In einzelnen Ländern wurden sogar schon neue polizeigesetzliche Ermächtigungsgrundlagen hierfür geschaffen. Allerdings ist die rechtswissenschaftliche Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Bodycams zur polizeilichen Gefahrenabwehr noch längst nicht abgeschlossen. Als besonders neuralgische Punkte…mehr
Bodycams, also kleine, am Körper von Polizeibeamten getragene Kamerasysteme haben derzeit "Hochkonjunktur". Neben der Bundespolizei haben auch die Polizeibehörden der meisten Bundesländer mittlerweile den Einsatz von Bodycams zur Abschreckung potenzieller Gewalttäter geprüft. In einzelnen Ländern wurden sogar schon neue polizeigesetzliche Ermächtigungsgrundlagen hierfür geschaffen. Allerdings ist die rechtswissenschaftliche Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Bodycams zur polizeilichen Gefahrenabwehr noch längst nicht abgeschlossen. Als besonders neuralgische Punkte erweisen sich in diesem Zusammenhang das sog. Prerecording und der Einsatz innerhalb von Wohnungen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Studie auch solchen grundlegenden Fragen am Beispiel des rheinland-pfälzischen Pilotprojekts. Sie unterbreitet zudem konkrete Vorschläge für eine verfassungskonforme Ausgestaltung bereichsspezifischer Eingriffsermächtigungen zum Bodycam-Einsatz in Bund und Ländern. Dabei zeigt sich, dass unter dem Eindruck der aktuellen Sicherheitsdebatte einige gesetzgeberische Initiativen aus jüngster Zeit über den Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgegangen sind.
VORWORT ABKÜRZUNGSVERZEICHNISA. DAS RHEINLAND-PFÄLZISCHE PILOTPROJEKT B. KURZBESCHREIBUNG DER UNTERSUCHUNG C. RECHTSGUTACHTEN I. VORBEMERKUNGEN II. VERFASSUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aa) Schutzbereich bb) Eingriff cc) Rechtfertigung b) Das Recht am eigenen Bild und das Recht am gesprochenen Wort 3. Zwischenergebnis III. BODYCAM-EINSATZ AUF DER GRUNDLAGE DES GELTENDEN POG RP 1. Regelungsgehalt des 27 POG RP a) 27 Abs. 1 POG RP b) 27 Abs. 2 POG RP c) 27 Abs. 3 POG RP d) 27 Abs. 4 POG RP e) Weitere Regelungen 2. Zwischenergebnis IV. VERFASSUNGSRECHTLICHE RECHTFERTIGUNG 1. Gesetzgebungskompetenz 2. Bestimmtheitsgebot 3. Verhältnismäßigkeita) Legitimer Zweck b) Geeignetheit c) Erforderlichkeit d) Angemessenheit aa) Allgemeines bb) Anlassbezogene Überwachung cc) Offenheit dd) Löschungspflichten ee) Einrichtung einer unabhängigen Treuhandstelle 4. Zwischenergebnis V. ZULÄSSIGKEIT DER PRERECORDING-FUNKTION VI. BESONDERHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERSAMMLUNGENVII. EINSATZMÖGLICHKEITEN IN WOHNUNGEN 1. Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG und Eingriff 2. Rechtfertigungsmöglichkeiten a) Vorgaben des Art. 13 Abs. 4 GG b) Vorgaben des Art. 13 Abs. 5 GG 3. Der nordrhein-westfälische Sonderweg a) Eingriffsqualität b) Rückgriff auf den Eingriffsvorbehalt des Art. 13 Abs. 7 GG? 4. Zwischenergebnis D. ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN LITERATURVERZEICHNIS
VORWORT ABKÜRZUNGSVERZEICHNISA. DAS RHEINLAND-PFÄLZISCHE PILOTPROJEKT B. KURZBESCHREIBUNG DER UNTERSUCHUNG C. RECHTSGUTACHTEN I. VORBEMERKUNGEN II. VERFASSUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aa) Schutzbereich bb) Eingriff cc) Rechtfertigung b) Das Recht am eigenen Bild und das Recht am gesprochenen Wort 3. Zwischenergebnis III. BODYCAM-EINSATZ AUF DER GRUNDLAGE DES GELTENDEN POG RP 1. Regelungsgehalt des 27 POG RP a) 27 Abs. 1 POG RP b) 27 Abs. 2 POG RP c) 27 Abs. 3 POG RP d) 27 Abs. 4 POG RP e) Weitere Regelungen 2. Zwischenergebnis IV. VERFASSUNGSRECHTLICHE RECHTFERTIGUNG 1. Gesetzgebungskompetenz 2. Bestimmtheitsgebot 3. Verhältnismäßigkeita) Legitimer Zweck b) Geeignetheit c) Erforderlichkeit d) Angemessenheit aa) Allgemeines bb) Anlassbezogene Überwachung cc) Offenheit dd) Löschungspflichten ee) Einrichtung einer unabhängigen Treuhandstelle 4. Zwischenergebnis V. ZULÄSSIGKEIT DER PRERECORDING-FUNKTION VI. BESONDERHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERSAMMLUNGENVII. EINSATZMÖGLICHKEITEN IN WOHNUNGEN 1. Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG und Eingriff 2. Rechtfertigungsmöglichkeiten a) Vorgaben des Art. 13 Abs. 4 GG b) Vorgaben des Art. 13 Abs. 5 GG 3. Der nordrhein-westfälische Sonderweg a) Eingriffsqualität b) Rückgriff auf den Eingriffsvorbehalt des Art. 13 Abs. 7 GG? 4. Zwischenergebnis D. ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN LITERATURVERZEICHNIS
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