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Zum Werk Am 1. Mai ist das "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln" (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) mit weit reichenden Änderungen in Kraft getreten. Das Recht der Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird in den
555a bis 555e BGB neu geregelt, größeres Gewicht erhält der neu geschaffene Tatbestand der "energetischen Modernisierung". Die "Berliner Räumung" wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit 569 Absatz 3a BGB wird ein neuer Kündigungsgrund geschaffen. Die Reform soll
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Produktbeschreibung
Zum Werk
Am 1. Mai ist das "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln" (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) mit weit reichenden Änderungen in Kraft getreten. Das Recht der Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird in den

555a bis 555e BGB neu geregelt, größeres Gewicht erhält der neu geschaffene Tatbestand der "energetischen Modernisierung". Die "Berliner Räumung" wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit
569 Absatz 3a BGB wird ein neuer Kündigungsgrund geschaffen. Die Reform soll schließlich die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach dem "Münchener Modell" unterbinden.
Erstmals gesetzlich geregelt wird das "Contracting". Einzelheiten werden diesbezüglich in einer gesonderten Verordnung geregelt, die von der Bundesregierung erlassen und die ebenfalls bereits in dieser Neuerscheinung kommentiert wird.
Das Werk stellt somit alle rechtlichen Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen für die vertragliche und prozessuale Praxis im Kontext der einschlägigen Regelungsbereiche dar. Beispiele und Übersichten veranschaulichen die Novelle, Formulierungsvorschläge und Praxishinweise dienen als Arbeitshilfe.
Vorteile auf einen Blick
- das modifizierte Mietrecht in der beratenden und prozessualen Praxis
- alte und neue Regelungen im Kontext
- von zwei renommierten Praktikern auf den Punkt gebracht
Zu den Autoren
Rechtsanwalt Thomas Hannemann ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV und einer der bekanntesten Mietrechtler. Dr. Hans-Reinold Horst ist Rechtsanwalt in Langenhagen und als Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie als Vorsitzender des Haus und Grund e.V. Niedersachsen ebenfalls bestens mit der Materie betraut. Beide Autoren haben vielfach zum Mietrecht publiziert.
Zielgruppe
Für alle mietrechtlich tätigen Praktiker - Rechtsanwälte, Richter, Justitiare und Verbandsjuristen.
Autorenporträt
Thomas Hannemann ist Rechtsanwalt in Karlsruhe.