In der vorliegenden Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) werden
die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
dargelegt.
Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur
einheitlichen Ausbildung notwendig sind.
Bei den Geräten wird dabei von der Ausrüstung des
Löschgruppenfahrzeuges, gegebenenfalls mit Zusatzbeladung,
ausgegangen.
Einige Gerätetypen und Einrichtungen gehören zur Beladung und
Ausrüstung eines Rüstwagens.
Nicht aufgenommen sind Geräte, deren Gebrauch sich von selbst
erklärt.
Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss
Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile
Verteidigung (AFKzV) auf der 18. Sitzung am 06. und 07. September
2006 in Bremen genehmigt und den Ländern zur Einführung
empfohlen.
Die Ausgabe entspricht dem Stand September 2006 mit redaktionellen
Änderungen bis März 2007.