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Im österreichischen Strafgesetzbuch befassen sich die Paragraphen 96 bis 98 mit dem Schwangerschaftsabbruch. Abtreibung ist prinzipiell verboten und unter Strafe gestellt, Paragraph 97 beinhaltet jedoch Ausnahmebe-stimmungen. Seit 1975 gilt die sogenannte Fristenregelung, die besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen nicht strafbar ist. Es gibt verschiedene Positionen, abgesehen von der aktuellen rechtlichen Lage, in der Abtreibungsdebatte. Wenn Gefahren für die schwangere Frau bestehen, so stimmen die meisten Philosophen einer Abtreibung zu. Wenn jedoch kein Risiko für…mehr

Produktbeschreibung
Im österreichischen Strafgesetzbuch befassen sich die Paragraphen 96 bis 98 mit dem Schwangerschaftsabbruch. Abtreibung ist prinzipiell verboten und unter Strafe gestellt, Paragraph 97 beinhaltet jedoch Ausnahmebe-stimmungen. Seit 1975 gilt die sogenannte Fristenregelung, die besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen nicht strafbar ist. Es gibt verschiedene Positionen, abgesehen von der aktuellen rechtlichen Lage, in der Abtreibungsdebatte. Wenn Gefahren für die schwangere Frau bestehen, so stimmen die meisten Philosophen einer Abtreibung zu. Wenn jedoch kein Risiko für die werdende Mutter besteht, gehen die Meinungen auseinander. Laut der feministischen Position haben Frauen bis zur Geburt das volle Verfügungsrecht über ihren Körper und damit auch über das ungeborene Kind. Die grundsätzliche Frage lautet dabei: Ab wann ist Leben lebenswert?
Autorenporträt
Pflegedienstleitung - Wie daham Seniorenzentrum St. Martin, 9020 Klagenfurt,Studiengang Soziales - Entwickeln und Gestalten (Master of Arts in Social Science),Universitätslehrgang für Public Management (Master of Advanced Studies),Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement(Bachelor of Arts in Business)