Die Betriebstätte als Teil eines grenzüberschreitend ansässigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbständig. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen hingegen gilt für die Betriebstätte die Fiktion der steuerrechtlich uneingeschränkten Selbstständigkeit, wodurch sie zum Besteuerungssubjekt wird. Die Studie widmet sich der Abgrenzung der Besteuerungsrechte am Gewinn eines grenzüberschreitend tätigen Einheitsunternehmens und entwickelt einen funktionalen Ansatz zur Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten.
Die Betriebstätte als Teil eines grenzüberschreitend ansässigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbständig. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen hingegen gilt für die Betriebstätte die Fiktion der steuerrechtlich uneingeschränkten Selbstständigkeit, wodurch sie zum Besteuerungssubjekt wird. Die Studie widmet sich der Abgrenzung der Besteuerungsrechte am Gewinn eines grenzüberschreitend tätigen Einheitsunternehmens und entwickelt einen funktionalen Ansatz zur Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten.
Arne F. Hansen ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und der Victoria University of Wellington (Neuseeland). Gegenwärtig ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Grundlagen der Betriebstättenbesteuerung - Funktionale Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten nach Novellierung OECD-MA und AStG - Kriterien: Zentralfunktion des Stammhauses und funktionaler Zusammenhang - Verhältnis Europarecht zu internationalem Steuerrecht - Entwicklung des Kriteriums der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten.
Inhalt: Grundlagen der Betriebstättenbesteuerung - Funktionale Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten nach Novellierung OECD-MA und AStG - Kriterien: Zentralfunktion des Stammhauses und funktionaler Zusammenhang - Verhältnis Europarecht zu internationalem Steuerrecht - Entwicklung des Kriteriums der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten.
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