Mit dem Anstieg der Verbraucherpreise für
Elektrizität in den letzten Jahren häuften sich
Vorwürfe von Bürgern, Industrie und Politik, die
Energieversorger würden Ihre Marktmacht
missbrauchen.
Der Gesetzgeber reagierte darauf zum 01.01.2008 mit
einer Verschärfung der
Preismissbrauchsaufsicht durch Einführung des
29
GWB. Dabei ist in der Wissenschaft schon
umstritten, ob die Versorger wirklich ihre
Marktmacht missbrauchen, oder z.B. nur die
explodierenden Preise für Primärenergieträger an
ihre Kunden weitergeben.
Neben der Missbrauchsaufsicht sind daher noch
weitere Regelungen erlassen worden, die mittelbar
oder direkt dazu
beitragen könnten, die Endverbraucherpreise zu
senken. Insbesondere ist dies die
Anreizregulierungsverordnung
(ARegV).
Damit stellt sich die Frage, was genau die Ursache
für die gestiegenen Strompreise ist, und ob die
gesetzgeberischen Maßnahmen vor diesem Hintergrund
wirklich geeignet sind, zu sinkenden Strompreisen
beizutragen.
Die Bearbeitung dieser Problemstellung ist Ziel
dieser Arbeit.
Elektrizität in den letzten Jahren häuften sich
Vorwürfe von Bürgern, Industrie und Politik, die
Energieversorger würden Ihre Marktmacht
missbrauchen.
Der Gesetzgeber reagierte darauf zum 01.01.2008 mit
einer Verschärfung der
Preismissbrauchsaufsicht durch Einführung des
29
GWB. Dabei ist in der Wissenschaft schon
umstritten, ob die Versorger wirklich ihre
Marktmacht missbrauchen, oder z.B. nur die
explodierenden Preise für Primärenergieträger an
ihre Kunden weitergeben.
Neben der Missbrauchsaufsicht sind daher noch
weitere Regelungen erlassen worden, die mittelbar
oder direkt dazu
beitragen könnten, die Endverbraucherpreise zu
senken. Insbesondere ist dies die
Anreizregulierungsverordnung
(ARegV).
Damit stellt sich die Frage, was genau die Ursache
für die gestiegenen Strompreise ist, und ob die
gesetzgeberischen Maßnahmen vor diesem Hintergrund
wirklich geeignet sind, zu sinkenden Strompreisen
beizutragen.
Die Bearbeitung dieser Problemstellung ist Ziel
dieser Arbeit.