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Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann.
Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden
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Produktbeschreibung
Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann.

Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden greifen deshalb auf sog. informelle Pläne zur Stadtentwicklung zurück. In Folge dessen werden Entscheidungen über Flächennutzungen kaum noch auf Grundlage einer gesamtstädtebaulichen Konzeption getroffen. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur gesetzlichen Intention der Flächennutzungsplanung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist gerade in der heutigen Zeit geboten.