Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren, das es im Zuge
einer künstlichen Befruchtung ermöglicht, Embryonen vor der
Übertragung in den Uterus auf ihre genetischen Eigenschaften hin zu
untersuchen. Die Untersuchung kann auf Indikatoren für
Erbkrankheiten, aber auch auf das Geschlecht des Embryos abzielen.
In einzelnen Fällen soll auch abgeklärt werden, ob ein Embryo
Zellen für ein erkranktes Geschwisterkind spenden könnte. Die
ethisch schwierige Frage besteht darin, ob mit der diagnostischen
Selektion die Würde des Embryos verletzt wird. Die Diskussion der
vergangenen Jahre zeigt indes, dass man zu einer
rechtfertigungsfähigen Bewertung der Präimplantationsdiagnostik nur
gelangen kann, wenn man ihren Handlungsrahmen mit in Betracht
zieht. Vor allem der Umstand, dass die Pränataldiagnostik in
Deutschland mittlerweile eine etablierte medizinische Praxis
darstellt, die bei einem pathologischem Befund oft eine Abtreibung
nach sich zieht, darf bei der Diskussion der
Präimplantationsdiagnostik nicht unberücksichtigt bleiben. Der
vorliegende Sachstandsbericht stellt zunächst die
medizinisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der
Präimplantationsdiagnostik dar, um die sachlichen Vorgaben für die
normative Bewertung kenntlich zu machen. Im
rechtswissenschaftlichen Teil wird die aktuelle Rechtslage in
Deutschland skizziert, wobei neben dem Embryonenschutzgesetz und
seiner schwierigen Auslegung auch verfassungsrechtliche
Aspekte ausführlich zur Darstellung kommen. Im dritten Teil wird
schließlich die intensive ethische Diskussion der vergangenen Jahre
beleuchtet.