Die Bilanzierung latenter Steuern nach handelsrechtlichen Vorschriften ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; kurz: BilMoG) neu geregelt worden. Die Problematik wird u.a. durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG verschärft. Dadurch wird es in der Praxis vermehrt zu Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz kommen, die ja die Entstehungsursache für latente Steuern sind. ührlich erläutert. Zur Abgrenzung wird nur auf den Einzelabschluss von Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) eingegangen. HB II Anpassungen für Konzernabschlüsse, steuerliche Organschaften und Besonderheiten für Kapitalgesellschaften werden nicht behandelt.
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