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Das Beamtenrecht ist in vielen Bundesländern Teil der Wahlfachgruppe "Besonderes Verwaltungsrecht". In beiden Staatsexamina werden Kenntnisse des Beamtenrechts vorausgesetzt.Mit diesem Werk erschließt sich der Leser das Beamtenrecht an Hand von konkreten Fällen. Gleichzeitig kann er sein Wissen aus dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht überprüfen und vertiefen. Übersichten und Schaubilder erleichtern das Verständnis wichtiger Zusammenhänge. Im Anhang findet sich eine Synopse zu den behandelten Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und den jeweiligen weitgehend inhaltsgleichen…mehr

Produktbeschreibung
Das Beamtenrecht ist in vielen Bundesländern Teil der Wahlfachgruppe "Besonderes Verwaltungsrecht". In beiden Staatsexamina werden Kenntnisse des Beamtenrechts vorausgesetzt.Mit diesem Werk erschließt sich der Leser das Beamtenrecht an Hand von konkreten Fällen. Gleichzeitig kann er sein Wissen aus dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht überprüfen und vertiefen. Übersichten und Schaubilder erleichtern das Verständnis wichtiger Zusammenhänge. Im Anhang findet sich eine Synopse zu den behandelten Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und den jeweiligen weitgehend inhaltsgleichen landesrechtlichen Vorschriften.- Grundlagen des Beamtenrechts- Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses- Rechte und Pflichten des Beamten- PersonalvertretungsrechtDer Autor lehrt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung u.a. die Fächer Dienstrecht und Verwaltungsrecht und ist Prüfer und nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Lehrtätigkeit war er mehrere Jahre verantwortlicher Leiter für den Personalbereich in einer Bundesbehörde.Für Studenten der Wahlfachgruppe und Referendare, Verwaltungsangestellte, Beamte und Rechtsanwälte.
Autorenporträt
Der Autor lehrt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung u. a. die Fächer Dienstrecht und Verwaltungsrecht und ist Prüfer und nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Lehrtätigkeit war er mehrere Jahre verantwortlicher Leiter für den Personalbereich in einer Bundesbehörde.