Unfallverhütungsvorschriften müssen vom Arbeitgeber in der aktuellsten Fassung an der Arbeitsstelle ausgehängt, ausgelegt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Aushangpflicht drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche. Die neugefasste DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", setzt die bisherige BGV A1 und GUV-V A1 außer Kraft. Bei den meisten Berufsgenossenschaften tritt die Novelle am 01.10.2014 in Kraft.
Unfallverhütungsvorschriften müssen vom Arbeitgeber in der aktuellsten Fassung an der Arbeitsstelle ausgehängt, ausgelegt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Aushangpflicht drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche.
Die neugefasste DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", setzt die bisherige BGV A1 und GUV-V A1 außer Kraft. Bei den meisten Berufsgenossenschaften tritt die Novelle am 01.10.2014 in Kraft.
Auszug aus dem Inhalt DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (NEU) - Pflichten des Unternehmers - Pflichten der Versicherten - Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Si-cherheitsbeauftragte - Maßnahmen bei besonderen Gefahren - Erste Hilfe - Persönliche Schutzausrüstungen - Ordnungswidrigkeiten DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Allgemeine Vorschriften - Betriebsärztliche und sicherheits-technische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Be-schäftigten - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicher-heitstechnische Betreuung - Hinweise zur Bestellung und Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Ausgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung mög-licher Aufgaben - Betriebsspezifischer Teil der Betreuung DGUV Vorschrift 3 / DGUVVorschrift 4: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - Grundsätze - Grundsätze beim fehlen elektrotechnischer Re-geln - Prüfungen - Arbeiten an aktiven Teilen - Arbeiten in der Nähe aktiver Teile - Zulässige Abweichungen - Ordnungswidrigkeiten ASR A1.3 (ersetzt die bisherige BGV A8) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Technische Regeln für Arbeitsstätten - Anwendungsbereich - Begriffsbestimmungen - Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen - Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrenstellen - Markierungen von Fahrwegen - Leucht-, Handzeichen - Gestaltung von Flucht- und Ret-tungsplänen - Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen
Auszug aus dem Inhalt DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (NEU) - Pflichten des Unternehmers - Pflichten der Versicherten - Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Si-cherheitsbeauftragte - Maßnahmen bei besonderen Gefahren - Erste Hilfe - Persönliche Schutzausrüstungen - Ordnungswidrigkeiten DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Allgemeine Vorschriften - Betriebsärztliche und sicherheits-technische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Be-schäftigten - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten - Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicher-heitstechnische Betreuung - Hinweise zur Bestellung und Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Ausgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung mög-licher Aufgaben - Betriebsspezifischer Teil der Betreuung DGUV Vorschrift 3 / DGUVVorschrift 4: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - Grundsätze - Grundsätze beim fehlen elektrotechnischer Re-geln - Prüfungen - Arbeiten an aktiven Teilen - Arbeiten in der Nähe aktiver Teile - Zulässige Abweichungen - Ordnungswidrigkeiten ASR A1.3 (ersetzt die bisherige BGV A8) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Technische Regeln für Arbeitsstätten - Anwendungsbereich - Begriffsbestimmungen - Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen - Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrenstellen - Markierungen von Fahrwegen - Leucht-, Handzeichen - Gestaltung von Flucht- und Ret-tungsplänen - Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen
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