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Unfallverhütungsvorschriften müssen vom Arbeitgeber in der aktuellsten Fassung an der Arbeitsstelle ausgehängt, ausgelegt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Aushangpflicht drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche.
Die neugefasste DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", setzt die bisherige BGV A1 und GUV-V A1 außer Kraft. Bei den meisten Berufsgenossenschaften tritt die Novelle am 01.10.2014 in Kraft.

Produktbeschreibung
Unfallverhütungsvorschriften müssen vom Arbeitgeber in der aktuellsten Fassung an der Arbeitsstelle ausgehängt, ausgelegt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Verstößen gegen die Aushangpflicht drohen Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche.

Die neugefasste DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", setzt die bisherige BGV A1 und GUV-V A1 außer Kraft. Bei den meisten Berufsgenossenschaften tritt die Novelle am 01.10.2014 in Kraft.